Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand und konkreter Auftrag

Der Projektauftrag wird in der Rahmenvereinbarung schriftlich fixiert. Ein Maklermandat kommt ausschließlich zustande, wenn dieser zwischen Frau Descher und dem Mandanten in einem schriftlichen Maklerauftrag festgehalten wird.

2. Zeitraum der Leistungserbringung und Laufzeit

a) Frau Descher erbringt die Tätigkeit ab dem in der Rahmenvereinbarung festgehaltenen Termin.

b) Diese Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, längstens bis zum Abschluss des Projektes. Die Vereinbarung kann vom Mandanten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Frau Descher kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Jede Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

c) Nach erfolgter Kündigung sind schwebende Geschäfte zur Abwicklung zu bringen. Von der vorstehenden Regelung wird das Vertragsverhältnis des Mandanten und der Depotbank nicht berührt und bedarf ggf. einer separaten Kündigung oder anderweitigen Regelung.

d) Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber berechtigt, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung weiter zu verwenden. Im Falle der Vereinbarung gegen Provision ist dem Mandanten bekannt, dass Frau Descher auch bei Kündigung dieser Vereinbarung von einzelnen Produktpartnern Folgeprovisionen erhält. Im Falle der Vereinbarung der Beratungsdienstleistung gegen Honorar behält sich Frau Descher den Anspruch auf das vereinbarte Serviceentgelt für die, bis zur Wirksamkeit, erbrachten Leistungen.

3. Pflichten und Haftung von Frau Descher

a) Der Mandant bestätigt, dass ihm die rechtliche Erstinformation zugegangen ist.

b) Gegenstand des Auftrages ist die Beratung des Mandanten, in dem zur Erfüllung des Projektauftrages, notwendigen Umfang. Eine über diese Leistungen hinausgehende Pflicht zur Beratung, Aufklärung und Verwaltung ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und muss in einem Maklervertrag separat vereinbart werden.

c) Frau Descher erbringt keine Rechts- und Steuerberatung. Sie hat nicht die Pflicht, eine steueroptimierte Anlageberatung für den Mandanten zu erbringen. Zudem findet keine Beratung statt, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich wäre.

d) Der Anspruch des Mandanten, aus dem zwischen ihm und Frau Descher bestehenden Vertragsverhältnisses auf Ersatz eines, durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens, wird hiermit beschränkt auf die Haftungshöchstsumme der Berufshaftpflichtversicherung von Frau Descher, zurzeit mindestens 1,3 Mio. Euro pro Versicherungsfall. Für eigene, vorsätzliche Pflichtverletzungen haftet Frau Descher nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung besteht nur gegenüber dem Mandanten selbst. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei der Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen

e) Christin Descher haftet nicht für die Werthaltigkeit oder die Wertentwicklung der Kapitalanlagen bzw. vermittelten Unternehmen, die sie dem Kunden vermittelt hat. Sie haftet ferner nicht für Aussagen und Unterlagen von Dritten, die dem Kunden im Rahmen der Beratung und Vermittlung zur Verfügung gestellt werden. Für Fehler in den Angaben im WpHG- Bogen, sowie für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde Frau Descher Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen oder seinen Anlagezielen und –wünschen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt, ist eine Haftung von Frau Descher ausgeschlossen

4. Pflichten des Mandanten/ Mitwirkungspflichten

a) Der Mandant verpflichtet sich gegenüber Frau Descher alle für die Analyse, Auswertung, Vorbereitung und Abschluss von gewünschten und erforderlichen Finanzverträgen und Finanzkonzepten, die notwendigen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

b) Sollten diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt worden sein und aus dieser Situation heraus ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Schaden entstehen, begründet dies keine Haftung von Frau Descher.

c) Zudem hat der Mandant alle Mitteilungen und Informationen von Frau Descher auf Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

5. Anlage- und Finanzberatung

a) Voraussetzung für die Durchführung der Beratung ist die Erfassung der wirtschaftlichen Ausgangssituation, der Anlageziele und der Kenntnisse und Erfahrungen des Mandanten. Insbesondere im Bereich Kapitalanlagen stellt der Mandant diese Informationen in dem, von ihm auszufüllenden Anlegerprofil über seine Person zur Verfügung (auch „WpHG- Bogen“ / „Kundenprofil“ genannt). Unter Berücksichtigung dieser Angaben erteilt Frau Descher geeignete Empfehlungen für die Anschaffung oder die Veräußerung von bestimmten Finanzprodukten.

b) Frau Descher fertigt im Zuge des Beratungsgespräches ein Beratungsprotokoll an, welches dem Mandanten zur Verfügung gestellt und von diesem nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit gegengezeichnet wird. Es wird ihm vor Abschluss der Beratung zur Verfügung gestellt.

c) Die Beratung zu Kapitalanlagen endet mit der Abgabe der Anlageempfehlung. Sofern der Mandant mit Frau Descher nicht schriftlich eine gesonderte Vereinbarung trifft, hat Frau Descher nicht die Pflicht, das Depot des Mandanten fortlaufend zu beobachten und ihm kontinuierlich Anlagevorschläge zu unterbreiten. Jede Beratung erfolgt vielmehr einzeln und auf erneute Initiative des Mandanten. Es obliegt dem Mandanten sich bei veränderten persönlichen Umständen, hinsichtlich einer Anpassung seiner Kapitalanlagen an Frau Descher zu wenden. Es wird gegenüber dem Mandanten keine Vermögensverwaltung erbracht, d.h. die Frau Descher ist nicht befugt, in eigenem Ermessen, ohne eine entsprechende Weisung des Mandanten die Kapitalanlagen für diesen zu erwerben oder erworbene Kapitalanlagen zu verkaufen.

d) Sofern der Mandant an Frau Descher einen Kauf- oder Verkaufsauftrag bezüglich einer bestimmten Kapitalanlage, abweichend von einer Anlageempfehlung von Frau Descher erteilt, resultieren hieraus keine Verpflichtungen/ Haftung für Frau Descher.

6. Vergütung und Serviceentgelt

Grundsätzlich kann der Mandant zu Beginn eines Auftrages frei entscheiden, ob er gegen Honorar beraten werden möchte, oder ob der Mandant gegen Provision beraten werden möchte.

6. 1 Beratungsdienstleistung gegen Provision:

a) Wahl des Paketes und Beratungsumfangs:

aa) Das Platinpaket umfasst die Erstellung einer umfassenden Finanzanalyse unter Berücksichtigung der vorhandenen Versicherungs- und Finanzverträge vor dem Hintergrund der persönlichen Wünsche und Ziele des Mandanten inkl. Auswertung. Daraufhin wird eine detaillierte Finanzplanung zur Realisierung der definierten Wünsche und Ziele des Mandanten erstellt. Dies wird in Ihrer persönlichen Vermögensaufbaustrategie zusammengestellt. Paketpreis*: 459,00 €.

ab) Das Goldpaket umfasst die Erstellung einer einfachen Finanzanalyse unter Berücksichtigung der vorhandenen Versicherungs- und Finanzverträge vor dem Hintergrund der persönlichen Wünsche und Ziele des Mandanten inkl. Kurzauswertung. Daraufhin wird eine übersichtliche Finanzplanung zur Realisierung der definierten Wünsche und Ziele erstellt. Dies wird Ihnen in einer Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. Paketpreis*: 259,00 €.

ac) Das Silberpaket umfasst die projekt- und produktspezifische Analyse zu einem fest definierten Themenschwerpunkt unter Berücksichtigung der vom Mandanten gewünschten Produkteigenschaften. Weitere Finanz- und Versicherungsverträge bleiben dabei unberücksichtigt. Die Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf den Themenschwerpunkt und lässt den Mandanten als Gesamtheit unberücksichtigt. Paketpreis*: 159,00 €. b) Frau Descher erhebt für die o. a. Leistungen keine Gebühr oder Erfolgsbeteiligung von dem Mandanten direkt, soweit er mindestens in Höhe der Aufwandsentschädigung, über sie

Produkte mit entsprechender Abschlussprovision abschließt. Anderenfalls wird von Frau Descher für ihre erbrachte Beratungsleistung eine pauschale Aufwandsentschädigung, wie oben ausgewählt, erhoben. Besteuerung gem. § 19 UStG, soweit diese anfällt zzgl. der gültigen Umsatzsteuer.

6.2 Beratungsdienstleistung gegen Honorar:

6.2.1 Dienstleistungsspektrum

Hier wird zu Beginn der Zusammenarbeit schriftlich festgehalten, welchen Dienstleistungsumfang sich der Mandant wünscht. Er kann zwischen folgenden Dienstleistungen frei wählen

a) reines Finanzcoaching: 150,- € / Stunde zzgl. Ust. (178,50 € brutto/ Stunde)

b) Vertragsprüfungen/ Günstigerprüfungen: 150,- € pro Vertrag zzgl. Ust. (178,50 € brutto/ Vertrag)

c) Vermittlungs-Honorar: je nach Aufwand, max. 75 % der ursprünglichen Provision und Betreuungs-Honorar: 5,- € bis 30,- € zzgl. Ust. pro Monat bei Sparplänen

d) Beratungshonorar Anlage inklusive Umsetzung 500 € zzgl. Ust. (595 € brutto)

e) Servicegebühr: 1,30 % p.a. zzgl. Ust. (1,55 % brutto p.a.) vom Anlagevolumen/ Fondswert; ab 500.000 € lediglich 0,90% p.a.

f) Pauschalhonorar i.V. zum Anlagevolumen, ab 2000€ zzgl. Ust (2380 € brutto); bei Zustandekommen der Geschäftsbeziehung wird das Pauschalhonorar mit der Servicegebühr für die Betreuung im ersten Jahr angerechnet

Wie viele Stunden die Ausarbeitung, Vorstellung und Beratung des Projektauftrages in Anspruch nehmen wird, hält Frau Descher nach Abschluss des kostenfreien Ersttermins mit dem Mandanten schriftlich fest. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Schätzangabe, auf Wunsch kann ein detaillierter Stundennachweis erfolgen.

6.2.2 Fälligkeit Serviceentgelt

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die Fälligkeit des Serviceentgeltes vom Schicksal des definierten Finanzkonzepts unberührt bleibt. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch für den Fall, dass das vorgeschlagene Konzept nicht umgesetzt werden soll oder beim Produktgeber nicht zustande kommen sollte, aus welchem Grund auch immer, für den Kunden die Pflicht zur Zahlung des insgesamt fälligen Serviceentgelts besteht.

Der Mandant bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Rahmenvereinbarung, dass er auf diese Unabhängigkeit des Serviceentgelts im Verhältnis zu den Verträgen explizit hingewiesen wurde.

Über die Höhe des Serviceentgelts erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung, unmittelbar nach Abschluss des definierten Projektauftrages.

7. Hinweis auf mögliche Interessenkollision

Frau Descher bietet dem Mandanten eine hochwertige und individuelle Beratung für seine Versicherungsbedürfnisse und Finanzanlagen an. Die von Frau Descher erworbene Fachkunde und ihr darauf aufbauendes Dienstleistungsspektrum sind für sie mit einem kostenintensiven, personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses Beratungs-/ Vermittlungsaufwandes erhält sie ggf. neben dem vereinbarten Serviceentgelt im Zusammenhang mit dem Vertrieb einer Kapitalanlage umsatzabhängige Geldzahlungen oder sonstige geldwerte Vorteile von Emittenten, Depotbanken, Fondsgesellschaften oder sonstigen Dritten. Zuwendungen der vorgenannten Art sind grundsätzlich geeignet, Interessenskonflikte auszulösen. Frau Descher stellt persönlich und organisatorisch sicher, dass die Vereinnahmung der Zuwendungen der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen dient, um dadurch die Qualität der von Frau Descher erbrachten Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern.

8. Verzugsfolgen

Ab Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ist die restliche Forderung des Auftragnehmers mit dem jeweiligen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatz-ansprüche bleibt vorbehalten.

9. Datenschutz/ Geldwäscheprävention

Frau Descher verwendet alle Kundendaten ausschließlich zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten und zur Abwicklung der von dem Mandanten erteilten Aufträge und gibt die Kundendaten nur zu diesen Zwecken an Dritte weiter. Diese Dritten können alle Unternehmen sein, die Frau Descher zum Zwecke einer individuellen und bedarfsgerechten Kundenberatung nutzt. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und verarbeitet. Mit der Übermittlung seiner persönlichen Daten und Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt sich der Mandant mit der Speicherung und der Nutzung seiner Daten gemäß der vorstehenden Datenschutzerklärung einverstanden. Er hat das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Er kann seine Einwilligung in die Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für den Fall eines Widerrufes kann Frau Descher die Erbringung der Dienstleistungen, entweder nur eingeschränkt möglich, oder unmöglich werden. Das Auskunftsverlangen oder der Widerruf sind direkt an Frau Descher zu richten.

Zur Legitimation nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erklärt sich der Mandant mit der Anfertigung einer Personalausweis- oder Reisepasskopie einverstanden. Frau Descher wird sämtliche Vertragsunterlagen ungeachtet der Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Mandanten mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung aufbewahren

10. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Individualvereinbarungen zwischen den Parteien sind möglich.

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.

c) Sollte sich insbesondere aufgrund gewerbeaufsichtsrechtlicher Anforderungen das Bedürfnis zu einer Änderung oder Ergänzung dieser AGB ergeben, so wird Frau Descher diese Vertragsbedingungen ändern oder ergänzen und dies auf ihrer Internetseite schriftlich mitteilen. Hat der Mandant mit Frau Descher im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Mandanten erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht in Textform Widerspruch einlegt. Der Mandant muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an Christin Descher|Verantwortungsvolles Finanzmanagement absenden.